Der Vertrieb eigener Produkte erfordert in Deutschland die Gründung eines Gewerbes. Wenn ihr also nicht einfach nur die Lizenz eurer Bilder verkaufen, sondern eine Affiliate Provision oder Ähnliches durch den Verkauf von Produkten mit eurem Design erhalten wollt, werdet ihr ein Gewerbe anmelden müssen.
Da es neulich in einem meiner Blogposts weitere Rückfragen gab, möchte ich den bürokratischen Teil hier noch einmal etwas ausführlicher darstellen. Grundsätzlich stellt dieser Blogpost keine Rechtsberatung dar, sondern soll euch einfach einen ersten Anhaltspunkt geben und eventuelle Berührungsängste nehmen.
Schritt 1 – Gewerbeamt
Als erstes musst ihr zum Gewerbeamt, um euer Gewerbe anzumelden. In Hannover ist dies ein einseitiger Bogen gewesen. Vor Ort wird dieser dann durchgesprochen und teilweise noch einmal umformuliert.
In diesem Formular musste ich Angaben zu verschiedenen Dingen machen:
– Adress- und Kontaktdaten
– Beschreibung der Tätigkeit(en)
– Nebenerwerb – ja oder nein
– Beginn der Tätigkeit
– Sonderangaben falls eine Erlaubnis erforderlich ist, es sich um einen Handwerksbetrieb handelt oder man Ausländer ist (wg Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung)
Am Ende hatte ich 38 EUR zu zahlen und erhielt meinen Gewerbeschein. Nun durfte ich direkt loslegen.
Gewerbesteuer werdet ihr übrigens erst ab einem Gewinn von ca. 24.500 EUR zahlen. Wenn ihr euch also einfach erstmal nebenberuflich ausprobieren wollt, sollte das erstmal kein Thema für euch sein.
Schritt 2 – Finanzamt
Das Gewerbeamt meldet die Anmeldung des Gewerbes dem Finanzamt. Innerhalb der nächsten ca. 2 Wochen bekommt man dann Post. Das Formular ist leider etwas umfangreicher. Der wichtigste Aspekt ist hierbei die Einschätzung des erwarteten Einkommens.
Darüber hinaus muss man sich dazu äußern, ob man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt oder die Kleinunternehmer-Regelung nutzen möchte. Letztere ist aktuell bis zu einem Umsatz von 17.500 EUR zulässig. UPDATE: Ab 2020 kann die Kleinunternehmerregelung bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 EUR in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss man seinen Rechnungen einen Vermerk hinzufügen, muss dafür die Umsatzsteuer jedoch nicht berechnen und einziehen, um sie später abzuführen.
Dieser Vermerk kan wie folgt aussehen:
„Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Abs. 1 UStG.“
Umgekehrt bekommt man auch keine Mehrwertsteuer zurück oder verrechnet. Wer größere Investitionen plant, sollte sich überlegen, ob er nicht lieber gleich „groß“ startet. Allerdings hat man dann auch entsprechende Auflagen für die Buchführung zu erfüllen.
Ich habe mich bisher für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden, da ich mein Gewerbe nur nebenberuflich betreibe.
Es dauert dann einige Wochen, bis man wieder Post vom Finanzamt erhält. Dieses Mal mit der neuen Steuernummer, die für die Steuererklärung, aber auch für Rechnungen zu verwenden ist.
Wer bei der Steuererklärung mit seinem Partner zusammen veranlagt und eine gemeinsame Steuernummer nutzt, kann vom Finanzamt eine Erinnerung für die Einkommenssteuererklärung unter der neuen Steuernummer erhalten. Unter diesen Umständen einfach das Finanzamt darüber unterrichten, wann ihr unter welcher Steuernummer, bei welchem Finanzamt eure Einkommenssteuererklärung gemacht habt. In meinem Fall war das Benachrichtigungsformular direkt auf der Rückseite des Erinnerungsschreibens.
Schritt 3 – IHK
Nach weiteren Wochen erhält man Post von der IHK. Abhängig von der Einschätzung der Gewinne, muss man ggf. einen IHK-Beitrag zahlen. Dieser kann regional unterschiedlich ausfallen. In Hannover sind die ersten 5.200 EUR beitragsfrei, anschließend geht es mit ca. 20 EUR Jahresbeitrag los. Der Beitrag ist dann gestaffelt je nach Höhe des Verdienstes. In der Beitragstabelle von 2017 der IHK Niedersachsen lag der höchste Jahresbeitrag bei 280 EUR für Kleingewerbetreibende. Unter Kleingewerbetreibenden versteht die IHK Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Zusätzlich möchte die IHK die gewerbliche Tätigkeit in passende Kategorien stecken. Je nachdem, was die Leute vom Gewerbeamt da eingetragen haben, kommen da u.U. seltsame Dinge bei raus. In diesem Fall kann ich nur einen Anruf vor Ort empfehlen.
Wer einen eigenen Shop mit Affiliate-Provision betreibt, gehört beispielsweise in die Kategorie „Online Handel“.
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Bisherige Aktualisierungen:
- 12.2019 Vermerk zu Änderung der Kleinunternehmerregelung ab 2020
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