Wenn ich mit meiner Zeichnerei Geld verdienen will, bin ich dann Freiberufler oder Gewerbe Treibender? Diese Frage lässt sich nicht so ohne weiteres pauschal beantworten.

Freiberufler vs. Gewerbe

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, mit einem Handwerk Geld zu verdienen: Die Dienstleistung einem Dritten anbieten und sich dafür bezahlen lassen, oder eigene Produkte entwickeln.

Da ich meinen eigentlichen Job nicht an den Nagel hängen will und es mir lediglich um eine nebenberufliche Tätigkeit geht, ist meine Zeit natürlich eher beschränkt. Ich will für den Start also erstmal versuchen, eigene Dinge zu verkaufen. Würde ich nun endlich mal eine grafische Novelle oder ein Kinderbuch auf die Beine kriegen, so wäre ich Freiberufler. Wenn ich meine Zeichnungen allerdings auf Produkte drucken lasse und diese Verkaufe bzw. eine Provision erhalte, so rutscht man auch als Illustrator schnell in eine gewerbliche Tätigkeit.

Der Illustrator ist einer der Freiberufe und die Dienstleistungstätigkeit, zum Beispiel für Verlage, gehört zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Auch sein eigenes Buch zu schreiben/illustrieren würde dazu gehören.

Der Verkauf von Drucken oder anderen Produkten ist jedoch ein Gewerbe und erfordert – auch nebenberuflich – eine Anmeldung beim Gewerbeamt.

Anmeldung Gewerbe

Ich habe im Mai also den Kontakt zur Personalabteilung und meinem direkten Vorgesetzten gesucht, um die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu klären. Dies sah mein Arbeitsvertrag so vor, doch selbst, wenn dem nicht so ist, macht es Sinn, seinen Arbeitgeber zu informieren.

Warum ist das gewollt? Zum Einen ist es nicht gestattet, dem eigenen Arbeitgeber Konkurrenz zu machen und zum Anderen ist euer Arbeitgeber für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verpflichtet.

Nach der schriftlichen Bestätigung machte ich mich also auf den Weg zum Gewerbeamt. Das Anmeldeformular von einer Seite hatte ich bereits zu Hause ausgefüllt. Wir sprachen vor Ort alles noch einmal durch und nach einer Gebühr von 36 EUR erhielt ich die Bestätigung für die Anmeldung. Ab sofort konnte ich loslegen. Und das tat ich.

Anmeldung bei Spreadshirt

Als ersten Schritt habe ich mir vorgenommen, bei Spreadshirt 100 Designs hoch zu laden. Beginnend mit bestehenden Illustrationen hin zum Entwurf neuer Illustrationen. Möglichst viele verschiedene Dinge, um auszutesten, was sich möglicher Weise verkauft – oder auch nicht.

Bei Spreadshirt erhält man eine Provision für jeden Verkauf, auf dem das eigene Design drauf ist. Diese Provision kann man selbst festlegen und sie wird dann auf den Basispreis aufgeschlagen. Ich stelle momentan zwischen 1 und 3 EUR je nach Komplexität des Designs ein. Ob es passt, wird die Zeit zeigen.

In meinem nächsten Post für diese kleine Serie werde ich euch mehr über meine bisherigen Erfahrungen mit Spreadshirt erzählen.

Wie sieht es bei euch aus? Seid ihr bereits auf dem Weg, mit eurem kreativen Schaffen etwas Geld dazu zu verdienen? Ist eure Tätigkeit eher freiberuflich oder gewerblich? 

Nachtrag:
Mehr Infos zu den einzelnen Schritten, Kosten und Beitragsgrenzen findet ihr in einem neueren Beitrag: Ein Kleingewerbe gründen – Gewerbeamt, Finanzamt und IHK im Überblick

Nebenberuflich selbstständig als Illustrator

9 thoughts on “Nebenberuflich selbstständig als Illustrator

  • 3 Dezember 2017 um 10:17 Uhr
    Permalink

    Hey Christina,
    das mit Spreadshirt hört sich spannend an. Ich muss mir das gleich mal anschauen.
    „Provisionssachen“ können interessant sein, aber leider sind die meisten davon nur auf dem Papier was wert…
    Aber dieses Thema interessiert mich!
    Danke für den Anstoß

    Schönen 1.Advent :-)
    LG
    Martin

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    • 8 Dezember 2017 um 09:01 Uhr
      Permalink

      Hallo Martin,
      danke für dein Feedback. Bei den „Provisionssachen“ ist natürlich eine ziemliche Spanne drin. Man kann nichts verdienen, weil man einfach nicht den Geschmack der Leute trifft oder plötzlich mit einem Design ganz viel. Über alle Aufwände hinweg, kommt man dann ohne ausreichende Bekanntheit auf keinen Stundensatz, der mit Auftragsarbeit zu erreichen wäre.
      Da es hier aber um nebenberufliche Selbstständigkeit geht, kann man sich ein wenig ausprobieren. :)
      Mehr dann in einem späteren Blogpost. ;)

      Ich wünsche dir noch eine schöne Adventszeit.

      Viele Grüße
      Christina

      Antworten
  • 13 Dezember 2017 um 12:11 Uhr
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    Hallo Christina,
    das ist wirklich sehr spannend, bitte bitte unbedingt auf dem Laufenden halten!!!!
    Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, dass der Start vielversprechend ist!

    Ich schaue ab jetzt regelmäßig bei Dir vorbei.
    Eine schöne Adventszeit für Dich und Deine Liebsten,

    Henriette

    Antworten
  • 16 Dezember 2017 um 17:49 Uhr
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    Oh das ist sehr interessant, bin ich doch gerade mal wieder auf Informationssuche zwecks Selbstständigkeit und Möglichkeiten des Verkaufs. Da bin ich schon sehr gespannt auf den nächsten Teil!

    Liebe Grüße
    Claudia

    Antworten
  • 23 Juli 2018 um 09:47 Uhr
    Permalink

    Hi
    vielen Dank toller Beitrag!
    Hast du für spreadshirt ein Gewerbe angemeldet? du machst ja nur die Illustration, ist es noch eine freiberufliche Tätigkeit?
    LG

    Antworten
    • 27 Juli 2018 um 19:33 Uhr
      Permalink

      Hallo Doki,
      Spreadshirt, Redbubble und Co. sind eine gewerbliche Tätigkeit. Sofern du bereits voll freiberuflich tätig bist, kann es sein, dass das Finanzamt bei einer geringfügigen gewerblichen Nebeneinnahme das durchgehen lässt. (Unbedingt vorher beim Finanzamt fragen!)
      Da meine nebenberufliche Tätigkeit vorrangig auf diese gewerbliche Tätigkeit ausgerichtet ist, musste ich ein Gewerbe anmelden.

      Antworten
  • 23 Juli 2018 um 09:50 Uhr
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    und doch noch eine frage:
    kann man das Gewerbe noch als Kleinunternehmer weiterführen, muss man für Kunst auch ein Gewerbe anmelden und wie hoch ist die Gewerbesteuer ca. für Kleinunternehmer?
    wäre sehr dankbar für einen Tipp. LG

    Antworten
    • 27 Juli 2018 um 19:40 Uhr
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      und noch eine Antwort:
      Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Wer also unter 17.500 EUR verdient, muss keine Umsatzsteuer zahlen. Auch für die Gewerbesteuer und IHK-Beiträge gibt es solche Einnahmegrenzen. 2017 hatte ich folgende Freibeträge recherchiert:
      – bis 410 EUR Einkommenssteuerbefreit
      – bis 5.200 EUR IHK-Freibetrag
      – bis 17.500 EUR Umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmerregelung)
      – bis 24.500 EUR Gewerbesteuerbefreit
      Alle genannten Werte beziehen sich auf ein Geschäftsjahr.

      Die höhe der Gewerbesteuer ist von deinem Standort abhängig. Da ich deutlich unter dem Freibetrag bin, musste ich mich damit bisher noch nicht weiter beschäftigen. Für die aktuellen Werte und bezogen auf deinen Standort einfach mal bei G. suchen. ;)

      Antworten
  • 14 Dezember 2018 um 19:38 Uhr
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    Hallo, vielen Dank für den Beitrag, eine Frage dazu: nach der Gewerbeanmeldung wollte die IHK bestimmt auch gleich geld. Mit welchen Kosten wurdest du danach konfrontiert? Ist der Verkauf auf Spreadshirt ohne Gewerbe nicht möglich? Ich bin Freiberuflerin (Grafik) und arbeite in Teilzeit fest (andere Branche). LG

    Antworten

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