Im September 2019 sind wir mit der Familie von Hannover nach Wittstock gezogen. Zurück in meine alte Heimat. Neben den üblichen Behördengängen, die so ein Umzug mit sich bringt, musste ich nun auch mein Kleingewerbe „ummelden“. Nachfolgend möchte ich meine Erfahrungen und Hinweise, die ich erhalten habe, an euch weitergeben. Vielleicht steht auch bei euch bald ein Umzug bevor und ihr fragt euch, was nun alles getan werden muss.

Umzug dem Gewerbeamt melden

Wenn ihr euer Gewerbe auf eure Privatadresse gemeldet habt, müsst ihr euch bei einem Umzug in jedem Fall bei eurem zuständigen Gewerbeamt melden. Das Gewerbeamt unterscheidet dann zwei Vorgänge:

  • Ummelden: Bei einem Umzug innerhalb des Verwaltungsbezirks muss das Gewerbe lediglich umgemeldet werden. Wären wir also innerhalb von Hannover umgezogen, hätte ich lediglich das Formular zur Ummeldung ausfüllen müssen.
  • Abmelden und Neuanmelden: Bei einem Wechsel des Verwaltungsbezirks spricht man jedoch nicht von „ummelden“, sondern vielmehr muss das Gewerbe im alten Verwaltungsbezirk abgemeldet und im neuen Bezirk wieder angemeldet werden.

Neuanmeldung des Gewerbes nach Umzug

Handelt es sich nun also um einen Umzug, bei dem ihr den Verwaltungsbezirk wechselt, weil es etwa in eine andere Stadt geht, so ist eine Neuanmeldung erforderlich. Für die Neuanmeldung benötigt ihr euren Personalausweis mit eurer aktuellen Adresse. Im Idealfall erledigt ihr den Gang zum Bürgerbüro und zum Gewerbeamt also in einem Rutsch. Die Abmeldung am alten Standort und die Neuanmeldung am neuen Standort müssen hierbei genau aufeinander abgestimmt sein.

Ihr meldet also euer Gewerbe zu Tag x ab, und die Neuanmeldung muss direkt ab Tag x+1 laufen. Da das bei einem Umzug mit größerer Distanz kaum persönlich zu erledigen ist, habe ich die Abmeldung postalisch eingeschickt.

Die Neuanmeldung eures Gewerbes im neuen Verwaltungsbezirk wird hierbei wie eine normale Anmeldung gewertet. Für diesen Schritt ist entsprechend wieder eine Gebühr fällig. Die Höhe ist hierbei regional unterschiedlich und kann beim für euch (dann) zuständigen Gewerbeamt erfragt werden. Entweder habt ihr Bargeld dabei oder ihr erhaltet eine Rechnung.

Für meine Neuanmeldung empfahl man mir, die Angaben aus der ursprünglichen Anmeldung einfach noch einmal so einzutragen. Ich hatte mir also vorab das Formular zu Hause herunter geladen und entsprechend ausgefüllt. Vor Ort ging dann alles wirklich sehr schnell und ich erhielt die Bestätigung meiner Anmeldung ein paar Tage später postalisch inkl. Rechnung.

Finanzamt über Umzug informieren

Auch das Finanzamt möchte über euren Umzug informiert werden. Wechselt ihr den Verwaltungsbezirk erhaltet ihr hierbei auch eine komplett neue Steuernummer für euer Kleingewerbe, aber auch für eure normale Einkommenssteuererklärung

Ich hatte diesen Schritt vergessen, sodass das Finanzamt erst durch die Ummeldung deim Gewerbeamt entsprechend informiert wurde. Wir bekamen daraufhin Post und den dezenten Hinweis, dass wir uns das nächste Mal bitte proaktiv an das Finanzamt wenden sollen.

Besonderheit beim Wechsel des Bundeslandes

Wechselt ihr mit dem Umzug auch noch das Bundesland, so wird auch die IHK aktiv. Ihr bekommt ein Begrüßungsschreiben der IHK des neuen Bundeslandes und müsst erneut eine Erklärung zu eurer Situation abgeben, damit festgestellt werden kann, ob ihr nun einen Beitrag zahlen müsst oder nicht.

Zusammenfassung

  • Ein Umzug muss bei Gewerbeamt und Finanzamt angezeigt werden
  • Bei einem Wechsel des Orts muss eine Abmeldung und Neuanmeldung erfolgen, anderenfalls eine Ummeldung
  • Abmeldung und Neuanmeldung müssen vom Datum her aufeinander folgen
  • Die Neuanmeldung kostet eine Verwaltungsgebühr (Betrag variiert regional)

Ein Kleingewerbe umziehen

3 thoughts on “Ein Kleingewerbe umziehen

  • 13 Januar 2021 um 13:09 Uhr
    Permalink

    Die Information mit dem Verlassen des Verwaltungsbezirkes war mir ehrlich gesagt total neu.
    Finde ich auch echt schwachsinnig, dass es da keine reibungslose Übermittlung des neuen Standortes gibt. Wenn ich jetzt das Land verlassen würde, hätte ich ja noch Verständnis für den Prozess des Ab- und Neuanmeldens, aber innerhalb von Deutschland (auch wenn es unterschiedlich hohe Besteuerung gibt) sollte doch eine Ummeldung per zuständigem Gewerbeamt möglich sein.
    Deutschland, Bürokratie-Standort Nummer 1, fürchte ich.

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    • 13 Januar 2021 um 14:24 Uhr
      Permalink

      Ich war damals auch etwas erschüttert. Zum Glück waren alle Mitarbeiter der Ämter, mit denen ich zu tun hatte, sehr nett und unterstützend, sodass es dann trotz allem ging. Aber klar, mit den heutigen Möglichkeiten von Digitalisierung und Vernetzung sollte es eigentlich möglich sein, so einen Vorgang schlanker zu gestalten.

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